Eltern- und Familienbildung; Informationen
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Eltern leisten mit der Erziehung ihrer Kinder einen unverzichtbaren, nicht zu ersetzenden Beitrag für die positive Entwicklung ihrer Kinder und für die Zukunft unserer Gesellschaft.
Der Bedarf an Information, Rat und Unterstützung in Fragen der Erziehung ihrer Kinder hat bei den Eltern wesentlich zugenommen. Eltern- und Familienbildung im Sinne des § 16 Sozialgesetzbuch VIII soll dazu beizutragen, dass Eltern, alleinerziehende Mütter und Väter, Pflegeeltern sowie werdende Mütter und Väter in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Sie sollen so ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Dabei sollen sich die Angebote an alle Eltern richten, niedrigschwellig sein und präventiv wirken. Wichtig ist insbesondere die Vernetzung der Angebote vor Ort. Damit soll ein übersichtliches und aufeinander bezogenes Eltern- und Familienbildungsangebot geschaffen werden.
§ 16 Sozialgesetzbuch VIII
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 16 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
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Status: 20.02.2021
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