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Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung

Sie können die Ausfertigung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, der Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefes, Ihres Gesellenbriefes oder eine Lehrzeitbestätigung für die Rentenversicherung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

Für Sie zuständig

Handwerkskammer für Unterfranken

Handwerkskammer für Unterfranken

Hausanschrift

Rennweger Ring 3
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5804

97008 Würzburg

Telefon

+49 931 30908-0

Webseite

www.hwk-ufr.de

Leistungsdetails

Die prüfenden Stelle kann Ihnen ein Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer oder Innung, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.

Wenn Sie die Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefs verloren haben, sich Ihr Name geändert hat oder Sie ein zweites Exemplar (z. B. für den Aushang im Betrieb) brauchen, können Sie eine Zweitschrift bei der Handwerskammer bestellen.

Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.

Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen

  • Änderungsschneider/in
  • Brauer/in und Mälzer/in
  • Bürokaufmann/frau
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachlagerist/in
  • Fahrzeugpfleger/in
  • Fotograf/in
  • Kaufmann/frau für Bürokommunikation
  • Kaufmann/frau für Büromanagement
  • Modist/in

können Sie sich an die Handwerkskammer wenden.

Sie können auch eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung beantragen.

Es können Verwaltungsgebühren anfallen.

Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

Für die Ausstellung der Bestätigung ist nach dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Unterfranken eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro zu entrichten. Unsere Bankverbindung erhalten Sie nach Antragsstellung.

Stand: 17.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie