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Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern
Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen wie
Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung wie
Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen wie
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Zuschüsse gewährt werden für:
Das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 8.100 EUR für förderfähige Weiterbildungen bei der Zuständigen Stelle beantragt werden. Das sind jährlich 2.700 EUR - bei einem Eigenanteil von 10% pro Maßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 8.100 EUR.
Die Regierung von Niederbayern entscheidet als zuständige Stelle über die Aufnahme in einem Auswahlverfahren für die Berufe der Landwirtschaft und Hauswirtschaft in Bayern.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich, um in das Aufnahmeverfahren einbezogen zu werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht!
Der Bewerbungsschluss für das jährliche Auswahlverfahren ist jeweils am 15. November.
Falls eine langfristige Weiterbildung direkt nach Prüfungsabschluss begonnen wird, muss der Aufnahmeantrag für die Begabtenförderung (Stipendiatenstammblatt) bei der zuständigen Stelle vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Die Aufnahme erfolgt jeweils zum 1. Januar.
Die Begabtenprüfung soll besonders befähigten Berufstätigen ermöglichen, die Berechtigung zu einem Hochschulstudium zu erwerben.