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94336 - Hunderdorf

Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf - Kämmerei

Leistungsdetails

Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal