Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Beschreibung
Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verwandte Themen
Stand: 29.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Sonstiges
Telefon
+49 8022 8602-0
Telefax
+49 8022 8602-50
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.