Suchtpräventive Angebote; Inanspruchnahme
Suchtpräventive Bemühungen zielen auf die Verhinderung von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten und Konsum ab. Neben der Vermeidung von Risikofaktoren sollen auch gesundheitliche Ressourcen und Kompetenzen gestärkt werden.
Beschreibung
Verhindern von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten - das ist das Ziel von Suchtprävention. Neben stoffgebundenen Süchten hinsichtlich Alkohol, Tabak, illegaler Drogen oder Medikamente sind auch nicht-stoffgebundene Süchte, wie Glücksspielsucht oder Internet- und Computerabhängigkeit Bestandteil von Suchtprävention. Maßnahmen und Angebote sollen Menschen dazu befähigen und motivieren, ihr Verhalten gesundheitsförderlich auszurichten. Zeitgleich werden gesellschaftliche Bedingungen hierzu geschaffen. Persönliche Ressourcen sollen gefördert, Gesundheitskompetenzen gestärkt und Risikofaktoren, wie z. B. ein frühes Einstiegsalter in den Alkohol- oder Tabakkonsum, vermieden werden.
Präventive Aufklärungsmaßnahmen über Suchtproblematiken richten sich sowohl an die Allgemeinbevölkerung, als auch an Personengruppen mit bereits vorhandenem Risikoverhalten.
Das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) (siehe "Weiterführende Links") informiert, bildet Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus und konzipiert sowie unterstützt Maßnahmen der Suchtprävention in Bayern auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Konkrete Maßnahmen in den Städten und Landkreisen vor Ort werden durch die zuständigen Gesundheitsämter angeboten und durchgeführt.
Umfassende Information zum Thema Sucht finden Sie auf der Internetseite der Deutschern Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (siehe "Weiterführende Links"). Auch die von immer mehr Suchtberatungsstellen in Bayern genutzte trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform "DigiSucht" (siehe "Weiterführende Links") stellt allgemeine Informationen zum Thema Sucht zur Verfügung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit anonyme Selbsttests zum eigenen Konsumverhalten vorzunehmen.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 16a Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
Weiterführende Links
- Informationen zum Thema Suchtprävention beim Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG)
- Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)
- Online Suchtberatung über "DigiSucht"
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)
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Sinnesparcours
Sinnesparcours "mit allen Sinnen" zum Buchen oder Ausleihen (Sinnesparcours)
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Fest geplant?! - Wegweiser durch den Vorschriftendschungel (HaLT-Mappe)
HaLT ist ein Alkohol-Suchtpräventionsprojekt, das aus zwei unterschiedlichen Bausteinen besteht, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Im reaktiven Projektbaustein werden Jugendliche nach stationär behandelter Alkoholvergiftung mit dem sogenannten „Brückengespräch“ noch im Krankenhaus angesprochen. Elterngespräche werden angeboten. Ein erlebnispädagogisches Gruppenangebot (1 ½ Tage) kann geplant werden. Für den Landkreis wurde für Vereine zur Planung von Festen in der Praxis unter Berücksichtigung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes die Mappe „Fest geplant?!“ erstellt. Diese Mappe stellt einen Wegweiser durch den Vorschriftendschungel der Jugendschutzgesetze mit vielen weiteren wichtigen Informationen dar. Allgemeine Information finden Sie unter http://halt-projekt.de. Durchgeführt von: Gemeinsame Kooperation von Caritas-Jugendsuchtberatung, Landratsamt (Amt für Jugend und Familie, Gesundheitsamt), Kreisjugendring in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kliniken.
Verwandte Themen
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Stand: 26.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Sie zuständig
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