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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zu Sonderleistungen

Neben den üblichen Angeboten können im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch Sonderleistungen wie z. B. Ruf-, Bade-, Kindergarten- oder Discobusse angeboten werden.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Leistungsdetails

Nähere Informationen über die Sonderleistungen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Stand: 17.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr