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Berufsschüler; Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern

Berufsschüler können während der Blockschulphasen an einer Berufsschule eine Unterbringung beantragen.

Für Sie zuständig

Für den ausgewählten Ort konnte keine zuständige Stelle ermittelt werden. Bitte melden Sie die Leistung und den Ort über das Kontaktformular.

Leistungsdetails

Gemeinden können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.

Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,

  • wer einen Ausbildungsbetrieb in Bayern besucht,
  • wer kein Umschüler ist und
  • wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.

Der Antrag muss von dem volljährigen Berufsschüler/von der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.

Stand: 11.05.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus