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Gemeinden können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.
Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,
Der Antrag muss von dem volljährigen Berufsschüler/von der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.