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Zeuge vor Gericht; Vorladung

Einer Vorladung als Zeuge ist stets Folge zu leisten. Ein Ausbleiben oder eine grundlose Verweigerung der Aussage kann empfindliche Folgen haben.

Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
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+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Bamberger Straße 28
91413 Neustadt a.d.Aisch

Zugang: Gartenstraße

Postanschrift

Bamberger Straße 28
91413 Neustadt a.d.Aisch