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Zeuge vor Gericht; Vorladung

Einer Vorladung als Zeuge ist stets Folge zu leisten. Ein Ausbleiben oder eine grundlose Verweigerung der Aussage kann empfindliche Folgen haben.

Amtsgericht Landshut

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. 

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Sitzungssaalgebäude möglich.

Hausanschrift

Maximilianstr. 22
84028 Landshut

Postanschrift

Maximilianstr. 22
84028 Landshut