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Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Gemeinde Bindlach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
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Rathausplatz 1
95463 Bindlach

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Rathausplatz 1
95463 Bindlach