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Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Prittriching

Bauamt (nicht technisch)

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Bgm.-Franz Ditsch-Straße 7
86931 Prittriching

Postanschrift

Bgm.-Franz Ditsch-Straße 7
86931 Prittriching