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Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung

An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.

Landratsamt Hof

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.

Hausanschrift

Schaumbergstr. 14
95032 Hof

Postanschrift

Postfach 3260
95004 Hof