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Erdaufschluss; Anzeige

Wer eine Bohrung durchführt, einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss diese bei den Behörden anzeigen.

Landratsamt Altötting

Öffnungszeiten

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Bahnhofstraße 38
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Postanschrift

Postfach 1432
84498 Altötting