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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst

Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst

Hausanschrift

Rathausplatz 1
91599 Dentlein a.Forst

Postanschrift

Rathausplatz 1

91599 Dentlein a.Forst

Telefon

+49 9855 9799-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales