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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch

Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch

Hausanschrift

Bahnhofstr. 18
91315 Höchstadt a.d.Aisch

Postanschrift

Bahnhofstr. 18

91315 Höchstadt a.d.Aisch

Telefon

+49 9193 629-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales