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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau - Sonstiges

Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau

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Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10
89420 Höchstädt a.d.Donau

Postanschrift

Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10

89420 Höchstädt a.d.Donau

Telefon

+49 9074 44-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales