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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Zweckverband Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen

Hausanschrift

Regens-Wagner-Str. 8
89407 Dillingen a.d.Donau

Postanschrift

Regens-Wagner-Str. 8

89407 Dillingen a.d.Donau

E-Mail

info@dsdl.de

Telefon

+49 9071 50390

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales