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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Eurasburg

Gemeinde Eurasburg

Hausanschrift

Beuerberger Str. 10
82547 Eurasburg

Postanschrift

Beuerberger Str. 10

82547 Eurasburg

Telefon

+49 8179 9476-0

Webseite

www.eurasburg.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales