Logo Bayernportal

Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Flintsbach a.Inn

Gemeinde Flintsbach a.Inn

Hausanschrift

Kirchstr. 9
83126 Flintsbach a.Inn

Postanschrift

Kirchstr. 9

83126 Flintsbach a.Inn

Telefon

+49 8034 3066-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales