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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Stadt Olching

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 08.00 - 12.30 Uhr   

Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr *

Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr *

Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr   

Freitag 08.00 - 12.30 Uhr *

* nur mit Termin

Hausanschrift

Rebhuhnstr. 18
82140 Olching

Postanschrift

Postfach 1260
82134 Olching