Logo Bayernportal

Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Hiermit kann eine gesicherte Kommunikation mit der Stadt Fürth erfolgen.

Hausanschrift

Königstraße 88
90762 Fürth

Postanschrift

90744 Fürth

Telefon

+49 911 974-0

Webseite

www.fuerth.de

Hausanschrift

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Postanschrift

Schönstedtstr. 5

13357 Berlin

Leistungsdetails

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Ergänzung: Stadt Fürth

Informationen zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (Heiraten im Ausland) sind HIER umfangreich zusammengefasst.

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die Ehegatten selbst
  • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder

  • Es wird die ausländische Eheurkunde benötigt.
    Über weitere ggf. notwendige Unterlagen berät Sie das zuständige Standesamt gerne.

Ergänzung: Stadt Fürth

Informationen zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe (Heiraten im Ausland) sind HIER umfangreich zusammengefasst.

  • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
    Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

Ergänzung: Stadt Fürth

  • Beurkundung einer Eheschließung im Ausland 55,00 Euro
  • wenn ausländisches Recht für einen/beide Ehegatte zu beachten ist, je 30,00 Euro
  • Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das
  • Standesamt oder die Standesamtsaufsicht 40,00 Euro
  • Beurkundung einer nachträglichen Namenserklärung 30,00 – 60,00 Euro
  • Urkunde aus dem Eheregister, je Ausfertigung 12,00 Euro
  • Bescheinigung über eine Namensänderung, je Ausfertigung 12,00 Euro

Hinweis: Eine verbindliche Aussage kann erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen beim Standesamt und Prüfung des Antrags auf Nachbeurkundung erfolgen. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden!

  • Eheschließung; Anmeldung
    Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
  • Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

    Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

  • Eheurkunde; Beantragung

    Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen.

Stand: 10.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration