Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn