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Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.

Ansprechpartner - Landratsamt Rhön-Grabfeld

Sachgebiet 2.1 - Kommunale Angelegenheiten

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