Baugenehmigung; Beantragung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren ist ein Baugenehmigungsverfahren, in dem die Bauaufsichtsbehörde nur bestimmte baurechtliche Vorschriften prüft.
Description
Im "herkömmlichen" Genehmigungsverfahren (Art. 60 BayBO) wird ein Bauvorhaben auf seine Übereinstimmung mit allen baurechtlichen Anforderungen geprüft. Die Baugenehmigung bestätigt dem Bauherrn verbindlich, dass sein Vorhaben diesen Vorschriften entspricht.
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) prüft die Bauaufsichtsbehörde hingegen nur einen Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen, nämlich
- die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (z. B., ob es sich im nicht überplanten Innenbereich in die umgebende Bebauung einfügt),
- seine Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften (z. B. einer Gestaltungssatzung), und dem Abstandflächenrecht,
- beantragte Abweichungen vom Bauordnungsrecht,
- andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, wenn die Baugenehmigung eine andere Gestattung ersetzt oder diese andere Gestattung wegen der Baugenehmigung entfällt (z. B. Denkmalschutzrecht, wenn beispielsweise in der Nähe eines Baudenkmals gebaut wird, die dafür aber an sich erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wegen der Baugenehmigungspflicht entfällt).
Für die Beachtung aller übrigen Anforderungen sind der Bauherr und die von ihm am Bau Beteiligten (z. B. der Entwurfsverfasser) selbst verantwortlich.
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die im Buchhandel erhältlich bzw. im Internet abrufbar sind, zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) bei der Gemeinde dreifach einzureichen, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt. Online-Formulare und weiterführende Informationen finden Sie unter "Bauantrag; Einreichung" unter "Verwandte Themen".
Prerequisites
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird für alle Bauvorhaben, außer für Sonderbauten, durchgeführt.
Online transactions
Regional supplement (Responsible for editing: Landratsamt Freyung-Grafenau)
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Online transactions, locally limited:
Status Bauantrag
Sie können den Stand Ihres Bauantrages online abfragen.
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 59 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Related issues
Status: 22.07.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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Landratsamt Freyung-Grafenau
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