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Geprüfter Fachhauswirtschafter/Geprüfte Fachhauswirtschafterin; Informationen zur Fortbildung

Informieren Sie sich über einen Fortbildungsberuf für Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter, die Freude daran haben, Verantwortung für den Lebensalltag älterer oder hilfebedürftiger Menschen zu übernehmen.

Für Sie zuständig

Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Leistungsdetails

Als Fachhauswirtschafter/Fachhauswirtschafterin tragen Sie die Verantwortung für die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Senioren, Kranken oder Personen mit Behinderung.

Sie unterstützen bei der Haushaltsführung, organisieren die hauswirtschaftliche Versorgung in Wohngruppen und binden die betreuten Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten ein. Sie übernehmen Aufgaben der Grundpflege und arbeiten Mitarbeiter ein.

Informationen zu Berufsbild, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfung finden Sie im Faltblatt "Geprüfte Fachhauswirtschafterin - Geprüfter Fachhauswirtschafter" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe unter "Weiterführende Links").

Zuständig für die Fortbildung sind in Bayern die Regierungen.

  • Berufsabschluss Hauswirtschafter/in und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Hauswirtschafter/in oder
  • mindestens 6 Jahre Berufspraxis im hauswirtschaftlich-pflegerischen Bereich und in der Betreuung

Zur Vorbereitung auf die Prüfung besuchen Sie einen Lehrgang mit ca. 750 Unterrichtsstunden bei einem qualifizierten Bildungsträger. In der Regel findet die Fortbildung berufsbegleitend statt. Der Lehrgang beinhaltet ca. 200 Stunden praktische Tätigkeit und Unterricht im realen betrieblichen Umfeld.

Stand: 12.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus