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Tiere; Meldung von Bestandsveränderungen und Anzeige von Tier- und Bestandsdaten

Tierbestandsveränderungen wie Geburt, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung usw. müssen nach Viehverkehrsverordnung gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Öffnungszeiten

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