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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Gemeinde Rottendorf

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 15:30 Uhr
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Fr
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Hausanschrift

Am Rathaus 4
97228 Rottendorf

Postanschrift

Postfach 29
97226 Rottendorf