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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Gemeinde Neuenmarkt

SG 11: Standesamt, Gewerbeamt, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 18
95339 Neuenmarkt

Postanschrift

Hauptstr. 18
95339 Neuenmarkt