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Der Freistaat Bayern betreibt eine Projekt- und Investitionsförderung im Kunstbereich sowie eine Projektförderung im Bildungsbereich.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Im Bereich Kunst sollen kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, ausgeschlossen sind Maßnahmen in München und Nürnberg.
Im Bereich Bildung sollen Projekte mit kulturellem Schwerpunkt mit besonderem Nachdruck in der Fläche gefördert werden.
Bereich Kunst:
Bereich Bildung:
Bereich Kunst: Nichtstaatliche Träger (natürliche und juristische Personen), die mit dem Projekt keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen
Bereich Bildung: Juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht (keine natürlichen Personen und Schulen)
Projektkosten
Bereich Kunst: Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro werden aus dem Kulturfonds nicht gefördert.
Bereich Bildung: Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 5.000 Euro werden aus dem Kulturfonds nicht gefördert.
Bereich Kunst: Fördersatz bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Bereich Bildung: Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Im Schuljahr 2022/23 liegt der Fördersatz ausnahmsweise bei bis zu 60% (im Bereich internationaler Ideentaustausch bei bis zu 80%) der zuwendungsfähigen Kosten.
Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, in der Regel aber keine laufenden Betriebskosten (institutionelle Förderung). Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sein; Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 € können daher nicht gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern; grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings Maßnahmen in München und Nürnberg.
Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen (Mehrfachförderung) sowie aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt.
Ziel des Kulturfonds, Bereich Bildung, ist es, Projekte mit kulturellem Schwerpunkt bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche zu fördern. Die Zuwendungen werden ausschließlich in Form von Projektförderung für höchstens zwei Jahre als Anschubfinanzierung gewährt, sofern die Projekte den Fördergrundsätzen "Kreativität", "Aktivierung der Teilnehmenden, um einen nachhaltigen Lernerfolg zu erzielen" sowie "Überregionalität, zumindest Überörtlichkeit" entsprechen.
Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten des Projekts mindestens 5.000 Euro betragen. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, vorrangig unterstützt werden jedoch örtliche Initiativen außerhalb der Ballungszentren. Bei Konzepten, die sich die in München und Nürnberg vorhandene Infrastruktur zu Nutze machen, um mit diesen günstigeren Startvoraussetzungen anschließend in die Regionen hinauswirken zu können, kann eine Ausnahme gemacht werden. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Bezirksregierungen prüfen die Anträge vor und legen sie zur Entscheidung dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. für Wissenschaft und Kunst vor.
Anträge für den Kunst-Kulturfonds sind bis zum 1. Oktober für das Folgejahr bei der zuständigen Regierung einzureichen; Anträge für den Bildungs-Kulturfonds bis zum 1. Februar vor Beginn des Schuljahres, in dem das Projekt stattfinden soll.
Die Entscheidung über Anträge zum Kunst-Kulturfonds fällt
Die Entscheidungen bei Anträgen zum Bildungs-Kulturfonds trifft der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags in der Regel im Monat Juni.
Fördergebiet ist der Freistaat Bayern.
Es besteht eine Förderbeschränkung für Kunst-Projekte in München und Nürnberg, hierfür steht der Kulturfonds nicht offen.Der Freistaat Bayern vergibt über die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen Zuwendungen für Projekte im Bereich der nichtstaatlichen Museen.
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zeitgenössischer bildender Kunst im öffentlichen Raum.