Pflege; Beantragung einer Förderung zur Verbesserung der Pflege
Der Freistaat Bayern fördert innovative Einzelprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege.
Description
Zweck
Zweck der Förderung ist die Weiterentwicklung der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgungsformen und die Anpassung der sich ändernden pflegerischen Anforderungen und Versorgungsstrukturen.
Gegenstand
Im Rahmen des Förderprogramms nach der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF werden Maßnahmen gefördert, die Änderungen in der Versorgungsstruktur von Pflegebedüftigen erwarten lassen:
- Entwicklung/ oder Fortentwicklung von Konzepten, deren Einführung, die Begleitung der Umsetzung und deren Evaluierung,
- Kosten für ein Projektmanagement; die Koordination und Organisation und ggf. zu beschaffende Ausrüstungsgegenstände, die bei der Umsetzung und Einführung von innovativen und ggf. modellhaften Projekten aufgrund neu entwickelter Konzepte anfallen,
- wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung von innovativen und ggf. modellhaften Projekten,
- Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Durchführung von Fachtagungen und Symposien.
Die vor genannten Maßnahmen sind auch kumulativ förderfähig.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsemfpänger sind
- Vorhabenträger, die eine Pflegeeinrichtung betreiben,
- Initiatorinnen und Initiatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften,
- Institutionen, die geeignet sind, Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege wissenschaftlich zu begleiten.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben sowie von Dritten erbrachte Planungsleistungen.
Art, Höhe und Dauer der Zuwendung
Im Wege einer Projektförderung können Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege mit bis zu 100.000 Euro für maximal 36 Monate gefördert werden. Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)
Prerequisites
Die Projekte müssen in der Praxis umsetzbar sein und dem jeweils anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechen.
Procedure
Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) einzureichen. Das StMGP prüft den Antrag fachlich. Das Zuwendungsverfahren wird in der Regel vom Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) durchgeführt.
Special notes
Processing time
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Projektskizze
- Required document, Bavaria-wide: Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben
- Required document, Bavaria-wide: Bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen sind weitere Unterlagen einzureichen.
Forms
-
Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach derFörderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) für Einzelprojekte zur Verbesserung derRahmenbedingungen in der Pflege [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF)
- Legal bases, Bavaria-wide: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Remedy
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
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Status: 26.08.2020
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