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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Karwendel Energie & Wasser GmbH

Karwendel Energie & Wasser GmbH

Hausanschrift

Innsbruckerstraße 31
82481 Mittenwald

Postanschrift

Innsbruckerstraße 31

82481 Mittenwald

Telefon

+49 8823 92000

Fax

+49 8823

Webseite

www.kewgmbh.de

Leistungsdetails

Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales