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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Markt Heimenkirch

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Jeden 1. Donnerstag im Monat 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Hausanschrift

Lindauer Str. 2
88178 Heimenkirch

Postanschrift

Lindauer Str. 2
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