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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Prittriching

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Bgm.-Franz Ditsch-Straße 7
86931 Prittriching

Postanschrift

Bgm.-Franz Ditsch-Straße 7
86931 Prittriching