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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper

Postanschrift

Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper