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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Rosenhofstr. 6
91486 Uehlfeld

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Rosenhofstr. 6
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