Logo Bayernportal

Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Bauamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Termine nur nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten

Postanschrift

Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten