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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen

Die Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen erfolgt auf Antrag.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 23 - Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr

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