Logo Bayernportal

Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen

Die Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen erfolgt auf Antrag.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe

Anzahl: 4