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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen

Die Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen erfolgt auf Antrag.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 23 – Schienen- und Straßenverkehr

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