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Schalenwild in Wintergattern; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

In Wintergattern darf Schalenwild, ausgenommen krankes und kümmerndes Wild, nicht erlegt werden. Die Erlegung von Schalenwild, das nicht krank oder kümmernd ist, kann in besonderen Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise gestattet werden.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 11 - Personelles Statusrecht, Ausländerrecht

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