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Agrar- und Hauswirtschaftsberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation

Sie können sich die Gleichwertigkeit einer ausländischen (nicht akademischen) landwirtschaftlichen Berufsausbildung mit einem deutschen Vergleichsberuf (z. B. Landwirt/-in, Tierwirt/-in, Gärtner/-in, Hauswirtschafter/-in) bestätigen lassen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

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