Logo Bayernportal

Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

Wenn Sie im Ausland in einem nichtakademischen Gesundheitsfachberuf tätig werden möchten, benötigen Sie in der Regel ein "Certificate of good standing".

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 53 – Gesundheit

Anzahl: 1