Logo Bayernportal

Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug

Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 33 - Naturschutz und Landschaftsplanung

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.