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Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und die Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r beantragen.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Die Bezeichnung "Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen" in einer bestimmten Fachrichtung darf in Bayern nur führen, wer in diesem Fachbereich und dieser Fachrichtung anerkannt ist.
Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen können in folgenden Fachrichtungen anerkannt werden:
Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen bescheinigen in ihrer jeweiligen Fachrichtung die Übereinstimmung der technischen Anlagen und Einrichtungen mit den Anforderungen der Sicherheitsanlagenprüfverordnung (§ 24 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Auswärtige Prüfsachverständige, d. h. solche, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (oder diesem gleichgestellten Staat) zur Wahrnehmung dieser Aufgabe niedergelassen sind, sind berechtigt, als Prüfsachverständige/r in Bayern tätig zu werden. Sie haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher anzuzeigen bzw. eine Bescheinigung über die Erfüllung der materiellen Anforderungen zu beantragen.
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (oder diesem gleichgestellten Staat) zur Wahrnehmung dieser Aufgabe niedergelassen sind, sind Sie berechtigt, als Prüfsachverständige/r in Bayern tätig zu werden, wenn Sie
Voraussetzung ist weiter, dass Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Die Anzeige bzw. der Antrag sind nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland eine Anzeige erfolgt ist oder eine Bescheinigung erteilt wurde.
Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für den Erd- und Grundbau anzeigen und die Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r beantragen.
Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Anerkennung als Prüfsachverständige/r für den Fachbereich sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen beantragen.
Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für Standsicherheit anzeigen und die Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r beantragen.
Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für Vermessung im Bauwesen anzeigen und die Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r beantragen.