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Verpflichtungserklärung; Abgabe

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Landratsamt Altötting

Sg. 37 - Staatsangehörigkeit, Personenstands- und Ausländerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
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Bahnhofstraße 38
84503 Altötting

Postanschrift

Postfach 1432
84498 Altötting