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Extended Realities; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat fördert die Entwicklung inhaltlich hochwertiger und besonders innovativer XR-Formate. Zur Stärkung des Medienstandortes unterstützt das Programm die Präsentation von in Bayern entwickelten XR-Projekten auf ausgewählten Festivals und Konferenzen.

Formulare

Für Sie zuständig

FilmFernsehFonds Bayern GmbH

Hausanschrift

Sonnenstraße 21
80331 München

Postanschrift

Sonnenstraße 21

80331 München

Telefon

+49 89 544602-0

Leistungsdetails

Zur Stärkung des Kreativpotentials der Film- und Medienwirtschaft sowie der Medienkunst in Bayern und zur Entwicklung einer vielfältigen Medien-, Kunst- und Kulturlandschaft in Bayern mit immersiven Inhalten soll Entwicklern und Produzenten, Filmemachern und Künstlern die Möglichkeit gegeben werden, mit XR-Anwendungen neue innovative und kreative Wege bei gleichzeitig besonderer Qualität zu beschreiten. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung des digitalen kulturellen und audiovisuellen Sektors in Europa geleistet werden.

Die Bezeichnung Extended Realities (XR) umfasst immersive Inhalte für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) und immersive Soundprojekte.

Der FFF Bayern unterstützt bisher bereits Virtual Reality-Projekte im Rahmen der Gamesförderung und außerdem narrativen sowie 360-Grad-Content, der mit oder ohne Beteiligung eines Senders/ einer Plattform in Bayern produziert wird. Diese Möglichkeiten bestehen auch in Zukunft weiter: 360 Grad-Filme und narrative VR-Formate sowie digitale Spiele werden nach wie vor in den etablierten Förderprogrammen gefördert. Neu an der XR-Förderung sind die erweiterten Realitätsebenen neben purem VR und deren Inhalte, sowie zusätzliche Aspekte. Die Projekte können auch interaktiv sein (siehe hierzu auch unter "Weiterführende Links").

Der Antrag muss schriftlich bei der FFF Bayern GmbH gestellt werden. Frist- und formgerecht eingegangene Anträge mit Aussicht auf eine positive Förderentscheidung werden zu einem Pitch eingeladen. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Fördervertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.

Der Antrag zur Förderung der Präsentation auf internationalen Konferenzen und Festivals hat die Einladung durch das Festival oder die Konferenz zur Voraussetzung und wird formlos beantragt.

  • Pitch Deck
  • Kalkulation
  • Finanzierungsplan
  • Nachweis erforderlicher Rechte
  • Weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderbereich

Eine Einreichung für die Förderung ist immer nur während der jeweiligen Einreichfrist möglich. Diese dauert in der Regel zwei Wochen und endet an ihrem letzten Tag um 18:00 Uhr. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können auch nur geringfügig verspätete Anträge nicht mehr auf die Tagesordnung der Vergabeausschusssitzung genommen werden. Es wird deshalb dringend empfohlen, die Anträge spätestens bereits am vorletzten Tag der Einreichfrist beim FFF Bayern abzugeben. Die Einreichfristen der FFF Bayern sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe „Weiterführende Links“).

Die Einreichung für die Förderung der Präsentation auf Festivals und Konferenzen ist laufend möglich.

in der Regel fünf Wochen

  • Computerspiel; Beantragung einer Förderung
    Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.
  • Film- und Fernsehen; Beantragung einer Förderung

    Der FFF Bayern ist für die Filmförderung zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung, Filmtheater, Serien, VR, internationale Koproduktionen und Visual Effects.

Stand: 21.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Digitales