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Landesplanerische Stellungnahmen; Abgabe

Landesplanerische Stellungnahmen sollen feststellen, ob Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Sie werden von der zuständigen höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung gegenüber öffentlichen Planungsträgern abgegeben.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 24.2 - Landes- und Regionalplanung in den Regionen Ingolstadt (10) und München (14)

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