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Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb; Beantragung einer Genehmigung zur Durchführung

Die Durchführung von gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb mit hohem Risiko bedarf der vorherigen Genehmigung.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern

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